So geht die Erstellung einer Mängelliste

Jeder der vor hat, bald in eine Mietwohnung zu ziehen oder der gerade erst in eine eingezogen ist sollte eine Mängelliste aufstellen. Auch wenn das zunächst für viele wohl möglich etwas komisch klingt kann es doch einen sehr hohen Nutzen, wenn man die Mängel der Wohnung beim Einzug nachweisen kann. Besonders wenn man irgendwann wieder auszieht kommt die Mängelliste zum tragen.

Hat man eine Kaution an den Vermieter gezahlt darf dieser so viel davon einbehalten, wie er an Reparaturaufwand für die vorhandenen Schäden in der Wohnung hat. Dies können zum Beispiel kaputte Fliesen, Bohrlöcher oder Lackreste auf dem Boden sein. Ärgerlich für den Mieter ist das Einbehalten der Kaution aber vor allen dann, wenn er selbst die Schäden gar nicht verursacht hat.

Mit einer Mängelliste sind Sie auf der sicheren Seite

Sofern man seinen Vermieter nicht persönlich kennt kann man oft nicht einschätzen, wie er vorgeht. Manch einer ist so mit seiner zu vermietenden Wohnung sehr penibel und möchte jede Kleinigkeit ersetzt haben. Ein anderer macht sich nicht viel aus den Schäden und sieht gerne darüber hinweg. Mit einer Mängelliste gehen Sie aber auf Nummer sicher, ganz egal wie der Vermieter es ansieht. Möglichst zeitnah nach der Wohnungsübergabe sollte solch eine Liste erstellt werden.

Darin werden alle Mängel und Schäden der Wohnung genau dokumentiert, gegebenen Falls auch mit einem Foto. Erstellen Sie eine Mängelliste niemals unter Zeitdruck, denn dabei übersehen Sie vielleicht einige Dinge. Auch unscheinbare Kleinigkeiten sollten auf dieser Liste auftauchen, denn selbst für kleine Macken können hohe Summen verlangt werden.

Ist die Liste komplett fertigt man ein zweites Exemplar an und beide werden vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben, so dass jeder eine Mängelliste behalten kann. Beim Auszug kann der Mieter so nachweisen, welche Schäden schon vor seinem Einzug vorhanden waren und welche er selbst verursacht hat. Eine Mängelliste sollte deshalb Teil einer jeden Wohnungsabnahme sein.