So kündigen Sie den Mietvertrag für Ihre Wohnung

Die Kündigung des Mietvertrags ist für die meisten mit viel Ärger verbunden, das hört man immer wieder. Zum einen ist da die Kündigungsfrist der Mietwohnung, die in der Regel 3 Monate beträgt. Viele Mieter möchten aber gerne schon früher aus der Wohnung ausziehen, weil sie bereits eine neue Wohnung oder ein Haus gefunden haben. Ein anderer wechselt vielleicht seine Arbeitsstelle und zieht in eine andere Stadt, die Gründe spielen aber im Normalfall keine Rolle.

Eine Kündigung Mietvertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, damit sie rechtsgültig ist. Meist muss die bis zum 3. des Monats beim Vermieter angekommen sein, ab dem die Kündigungsfrist gilt. Die Frist von 3 Monaten steht, und abgesehen von Ausnahmefällen wie unfreiwilliger beruflicher Versetzung oder einer schweren Krankheit führt kein Weg an ihr vorbei.

Wer die Miete nach der Kündigung vom Mietvertrag aber schon früher nicht mehr zahlen will kann oft, dank Kulanz des Vermieters, selbst einen Nachmieter suchen, der die Wohnung übernimmt. Das klingt zwar recht leicht, kann aber durchaus Nervenaufreibend und lästig werden. Die Anzeigen in Zeitung und Internetportalen sind kostenaufwändig, die Besichtigungen fordern Zeit und dann muss der Vermieter auch noch von einem der Kandidaten überzeugt werden.

Die Gerüchte, man müsse nur 2 oder 3 Interessenten stellen, sind nämlich vollkommen haltlos. Der Vermieter kann auch den zehnten Interessenten ablehnen wenn er möchte. Genau das kann für den Mieter ärgerlich werden, wo er doch nach der Kündigung vom Mietvertrag schnell ausziehen möchte.

Ärgerlich kann es aber auch sein, wenn nach der Mietvertrag Kündigung der Vermieter ständig mit potentiellen Nachmietern eine Besichtigung durch die Wohnung machen möchte. Am besten ist es, in die Kündigung bereits hinein zu schreiben, dass diese Termine mit einem abzusprechen sind.

Die Schönheitsreparaturen bei Auszug sind im Mietvertrag festgelegt und müssen vom Mieter übernommen werden, sofern der Vermieter keine unzulässigen Anforderungen stellt.

Steht der Auszug dann an und die Wohnung ist leer sollte bei der Schlüsselübergabe auf jeden Fall ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden, damit nach dem Auszug nicht noch eine unerwartete Rechnung auf den Mieter zukommt.