Wohnungsübergabeprotokoll

Wenn ein Mietobjekt an einen Mieter übergeben wird, dann wird auch ein Wohnungsübergabeprotokoll aufgestellt. Darin ist vermerkt, wie der Zustand des Mietobjektes ist. Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug an den Mieter, bei Auszug an den Vermieter überreicht. Das Wohnungsübergabeprotokoll soll etwaige Mängel aufzeigen, die der Mieter während seiner Zeit im Mietobjekt verursacht hat, aufzeigen. Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll können etwaige Missverständnisse und auch Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt werden. Wenn bereits beim Einzug Mängel bestanden haben, dann sind diese auch im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt und können dem Mieter anschließend nicht zum Vorwurf gemacht werden.

Anwendung und Zweck

Das Anlegen eines Wohnungsübergabeprotokolls ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Es wird aber nicht nur vom deutschen Mieterbund, sondern auch von anderen Institutionen angeraten, immer ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen, damit es nicht zu Streitigkeiten kommen kann. Mit dem Wohnungsübergabeprotokoll können Mieter für Schäden, die sie verursacht haben, auch zur Verantwortung gezogen werden. Die Übergabe der Wohnung sollte immer bei Tageslicht erfolgen, denn so können auch Schäden, die nur schwer zu erkennen sind, im Protokoll aufgenommen werden.

Rechtliche Bestimmung

Wie das Wohnungsübergabeprotokoll geschrieben werden muss, ist im Mietrecht nicht verankert. Ebenso ist es nicht verpflichtend das Protokoll zu erstellen. Wenn es aber im Mietobjekt zu Schäden gekommen ist, dann besteht sowohl für den Mieter, als auch den Vermieter immer das Erbringen von Beweisen. Da die Beweise oft schwer nachzuweisen sind, kann ein Wohnungsübergabeprotokoll hier Abhilfe schaffen. Sollte sich eine der beiden Parteien weigern das Protokoll zu schreiben, können sie auch gesetzlich nicht dazu aufgefordert werden.